Fahrgastrechte

Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.

weitere Informationen unter: www.bahn.de/fahrgastrechte

Newsticker:

26.07.2010 Oberleitungsarbeiten zwischen Elmshorn und Pinneberg

an den Sonntagen, 1., 8., 15. sowie 29. August

19.07.2010 Mit der Bahn zur 121. Travemünder Woche

Zusätzliche Züge für Nachtschwärmer • Größeres Platzangebot zwischen Lübeck und Lübeck-Travemünde

01.07.2010 Bauarbeiten auf der Strecke Lübeck-Lüneburg

5. bis 31. Juli
 
Realisierung: IG Nord mbH