Das Schleswig-Holstein-Ticket

Für nur 30,- € reisen fünf Personen einen Tag durch Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Wer?

Das Angebot gilt für Einzelreisende oder bis zu 5 gemeinsam reisende Personen (ab 6 Jahre) oder für ein Elternpaar/Elternteil oder ein Großelternpaar/Großelternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre.

Wo?

Das Schleswig-Holstein-Ticket gilt für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (RE / RB / S-Bahn) in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, in allen Verkehrsmitteln des HVV Hamburger Verkehrsverbundes innerhalb des Großbereichs Hamburg (Kernzone A und Ring B), auch in den Zügen der NOB Nord-Ostsee-Bahn GmbH, der NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH, der SHB Schleswig-Holstein-Bahn GmbH, der AKN Eisenbahn AG und der NEG Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH sowie in Mecklenburg-Vorpommern in den Zügen der UBB Usedomer Bäderbahn GmbH, der OLA Ostseeland Verkehr GmbH und in der ODEG Ostdeutschen Eisenbahn GmbH.

Wann?

Die Fahrkarte gilt montags bis freitags von 9 bis 3 Uhr des Folgetages.
Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen gilt die Fahrkarte von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.

Wieviel?

Sie erhalten das Ticket für € 30,- an allen DB-Fahrkartenautomaten und im Internet (zuzüglich 3,50 Euro Versandpauschale) oder für € 32,- in den DB-Reisezentren.

Hier online bestellbar!

Bitte beachten Sie: Eine Bestellung ist bis spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt möglich, der Versand erfolgt per Post.

Mit dem Schleswig-Holstein-Ticket noch zusätzlich Geld sparen

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Hinweise!

  • Das Angebot gilt nicht für Hunde.
  • Rückgabe, Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
  • Das Schleswig-Holstein-Ticket gilt nicht in Fernzügen (ICE/EC/IC u.a.).

Sicherung gegen Missbrauch!

Bitte beachten Sie, dass beim Schleswig-Holstein-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet. Um Missbrauch zu vermeiden, sind Reisende verpflichtet, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf einen Reisenden beschränkt. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.

Newsticker:

01.03.2010 Weichenerneuerung im Hamburger Hauptbahnhof

Änderungen Strecke Hamburg - Lübeck in den Nächten (20 bis 5 Uhr)

01.03.2010 Bauarbeiten zwischen Lübeck Hbf und Büchen

Samstag, 6. März, 0 Uhr bis Samstag, 27. März, 4 Uhr
 
Realisierung: IG Nord mbH